1. Geltungsbereich und Änderungen der AGB
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Benutzung des Ukash-Zahlungssystems durch die Endkunden (im Folgenden „AGB“ genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Endkunden (im Folgenden „Endkunde“ genannt) und dem Unternehmen Smart Voucher Limited, 5-7 Tanner Street, London, SE1 3LE, United Kingdom Großbritannien (im Folgenden „Ukash“ genannt). Endkunde und Ukash werden zusammen auch „die Vertragsparteien“ genannt.
1.2 Diese AGB gelten für die Nutzung des Ukash-Zahlungssystems durch den Endkunden unter Verwendung der von Ukash ausgegeben Legitimationsbelege (im Folgenden „Ukash-Voucher“ genannt). Dies gilt unabhängig davon, auf welchem Wege ein Ukash-Voucher an den Endkunden ausgegeben wurde (insbesondere im stationären Handel gem. Ziff. 3.2, per Online-Issuing gem. Ziff. 3.3, als Wechselgeldvoucher gemäß Ziff. 4.3 b und als Promotion-Voucher).
1.3 Ukash kann diese AGB durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Endkunden ändern. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Endkunde hiergegen nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Erklärung schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Zusammenhang wird Ukash den Endkunden im Rahmen der schriftlichen Erklärung besonders hinweisen.
2. Das Ukash-Zahlungssystem
2.1 Mit dem Ukash-Zahlungssystem können Endkunden ohne die Nutzung von Bankkonten oder Karten bei Internet-Händlern, die eine Bezahlung mittels Ukash akzeptieren (im Folgenden: „Akzeptanzstellen“), nach näherer Maßgabe von Ziff. 4 Waren und Dienstleistungen der Akzeptanzstellen bezahlen. Dazu werden die von Ukash an den Endkunden ausgegebenen Ukash-Voucher verwendet.
2.2 Jeder Ukash-Voucher enthält eine eindeutige 19-stellige Nummer (im Folgenden „Vouchernummer“ genannt) sowie einen feststehenden Wert (im Folgenden „Voucherwert“ genannt), der durch diesen Ukash-Voucher verkörpert wird. Zur Nutzung des Ukash-Zahlungssystems benötigt der Endkunde die Kenntnis sowohl der Vouchernummer als auch des Voucherwerts.
2.3 Der Ukash-Voucher kann nur bis zu dem auf dem Ukash-Voucher angegebenen Verfallsdatum zu Bezahlzwecken verwendet werden.
2.4 Ukash prüft vor der Einlösung eines Ukash-Vouchers, ob
• die von dem Endkunden angegebene Vouchernummer von Ukash ausgegeben wurde und
• die Vouchernummer dem von dem Endkunden angegebenen Voucherwert zugeordnet ist und
• das Verfallsdatums des Ukash-Vouchers nach Ziff. 2.3 noch nicht abgelaufen ist und
• der Ukash-Voucher nicht gesperrt wurde.
3. Kauf von Ukash-Vouchern
3.1 Jeder Endkunde darf pro Tag bis zu 5 (fünf) Ukash-Voucher mit einem Voucherwert von maximal 500 Euro pro Voucher kaufen. Jeder Endkunde darf zu jedem Zeitpunkt Ukash-Voucher im Gegenwert von bis zu 7.000 Euro besitzen.
3.2 Der Endkunde kann Ukash-Voucher bei den dafür vorgesehenen stationären Verkaufsstellen gegen Bargeld kaufen. Eine Aufstellung über die jeweils aktuellen Verkaufsstellen für Ukash-Voucher ist auf der Website www.ukash.com enthalten und kann über das auf der Website genannte Kontaktmöglichkeiten erfragt werden.
3.3 Zusätzlich verkauft Ukash seine Voucher auch über die Website www.ukash.com und Websites von Partnern („Online Issuing“). Dazu bestellt der Endkunde auf der Website den/die gewünschten Ukash-Voucher, bezahlt per Banküberweisung und erhält daraufhin den Ukash-Voucher nach Wahl des Endkunden per E-mail oder SMS an die von dem Endkunden bei der Bestellung angegebene E-mail-Adresse oder an die von ihm angegebene Mobiltelefonnummer.
4. Online bezahlen mit Ukash
4.1 Endkunden können das Ukash-Zahlungssystem für Einkäufe von Waren und Dienstleistungen bei den jeweiligen Akzeptanzstellen von Ukash nutzen. Dazu gibt der Endkunde die Vouchernummer und den Voucherwert auf der Website der Akzeptanzstelle ein. Ukash führt daraufhin eine Onlineprüfung des Ukash-Vouchers nach Maßgabe von Ziff. 2.4 durch und informiert die Akzeptanzsstelle über das Ergebnis der Onlineprüfung. Die Akzeptanzstellen sind nur dann berechtigt, einen Ukash-Voucher zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen zu akzeptieren, wenn die in Ziff. 2.4 genannten Bedingungen erfüllt sind. Ist dies nicht der Fall, wird die Akzeptanzstelle die Bezahlung mit dem Ukash-Voucher nicht akzeptieren und den Endkunden entsprechend informieren.
4.2 Ukash kann die Identität und die Verfügungsberechtigung der Person, die die Vouchernummer und den Voucherwert übermittelt, nicht überprüfen. Ukash und die Akzeptanzstelle dürfen darauf vertrauen, dass die Person, die die Vouchernummer und den Voucherwert übermittelt, über den Ukash-Voucher verfügungsberechtigt ist. Ukash und die Akzeptanzstellen sind daher berechtigt, einen Ukash-Voucher einzulösen, der nicht von einem zur Verfügung berechtigten Endkunden übermittelt wird, es sei denn, Ukash hat Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung.
4.3 Nachdem Ukash nach Abschluss der Onlineprüfung gemäß Ziffer 4.1 der Akzeptanzstelle die Gültigkeit des Ukash-Vouchers mitgeteilt hat, gilt Folgendes:
a) Ukash ist nicht mehr in der Lage, diese Gültigkeitsmitteilung zurückzunehmen.
b) Für den Fall, dass der Voucherwert höher ist als der Preis für die Waren oder Dienstleistungen, teilt Ukash der Akzeptanzstelle eine neue eindeutige Vouchernummer sowie einen neuen Voucherwert in Höhe des „Wechselgeldes“ mit. Die Akzeptanzstelle informiert den Endkunden über diese Daten.
4.4 Sämtliche Vertragsbeziehungen über den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen kommen ausschließlich zwischen dem Endkunden und der Akzeptanzstelle zustande. Ukash wird in diesbezügliche Vertragsbeziehungen nicht als Vertragspartei einbezogen.
5. Sicherer Umgang mit den Ukash-Vouchern
5.1 Der Endkunde ist verpflichtet, die Ukash-Voucher sorgfältig aufzubewahren und gegen Verlust, Beschädigung und missbräuchliche Nutzung zu schützen. Jede Person, die in den Besitz des Ukash-Vouchers gelangt, kann den Ukash-Voucherwert verbrauchen.
5.2 Falls der Endkunde einen Ukash-Voucher verloren hat, kann er diesen Ukash-Voucher unter Mitteilung von Vouchernummer, Voucherwert sowie Datum, Uhrzeit und Ort des Voucherkaufs von Ukash sperren lassen und sich von Ukash einen Ersatzvoucher ausstellen lassen, sofern der Ukash-Voucher noch nicht durch einen Dritten eingelöst wurde.
6. Sperre; Rückerstattung
6.1 Ukash ist zur Sperre eines oder aller Ukash-Voucher eines Endkunden berechtigt, wenn der Endkunde nicht nur unerheblich gegen diese AGB verstoßen hat oder Ukash einen berechtigten Grund zur Annahme hat, dass durch den Endkunden illegales Handeln, Betrug oder Missbrauch des Ukash-Zahlungssystems stattgefunden hat, stattfindet oder möglicherweise stattfinden wird. Ein zum Zeitpunkt der Sperre noch nicht verbrauchter Voucherwert wird dem Endkunden vor Ablauf des Verfallsdatums nach Maßgabe von Ziff. 6.2 vergütet.
6.2 Der Endkunde kann vor Ablauf des Verfallsdatums jederzeit die Rückerstattung eines noch nicht verbrauchten Voucherwertes unter folgenden Bedingungen verlangen:
• Der Mindestrücktauschbetrag beträgt 10 €.
• Der Endkunde verlangt von Ukash mittels E-mail (csde@ukash.com) die Rückerstattung des Ukash-Vouchers.
• Der Endkunde hat seine Rechtsstellung durch Mitteilung der Vouchernummer und des Voucherwerts zu belegen.
• Die Rückerstattung erfolgt nach Wahl des Endkunden durch Überweisung auf das von dem Endkunden angegebene Bankkonto oder durch Barauszahlung am Geschäftssitz von Ukash.
6.3 Wenn der Endkunde einen Ukash-Voucher nicht vor Ablauf des Verfallsdatums verwendet oder von Ukash eine Rückerstattung verlangt, verfällt der Ukash-Voucher und Ukash hat keine Verpflichtung, den Kaufpreis zu erstatten.
7. Verfügbarkeit des Ukash-Zahlungssystems
Ukash ist bemüht, eine hohe Verfügbarkeit des Ukash-Zahlungssystems zu erreichen. Ukash gibt jedoch keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit des Ukash-Zahlungssystems. Ukash behält sich vor, den Betrieb des Ukash-Zahlungssystems zu unterbrechen, wenn dies Ukash für Wartungs- oder Verbesserungsarbeiten notwendig erscheint. Ukash wird alle angemessenen Anstrengungen zur Minimierung der Ausfall- und Unterbrechungszeiten unternehmen und soweit wie möglich versuchen, über Nichtverfügbarkeiten auf der Website zu informieren.
8. Haftungsbegrenzung
8.1 Ukash haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für das arglistige Verschweigen eines Mangels, für die Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Sache oder eines Werkes unbeschränkt. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.2 Ukash haftet für seine gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Verursachung von Schäden unbeschränkt.
8.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte haftet Ukash nur auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
8.4 Ukash haftet bei sonstigen Erfüllungsgehilfen für die vorsätzliche und grob fahrlässige Verursachung von Schäden auf den vorhersehbaren und typischen Schaden. Das Gleiche gilt auch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
8.5 Der vorhersehbare, typische Schaden ist der Höhe nach begrenzt auf den jeweiligen Ukash-Voucherwert.
8.6 Ukash haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
8.7 Ukash haftet nicht
a) für Schäden, die durch ein Verschulden einer Akzeptanzstelle entstehen (insbesondere, wenn das Ergebnis der Onlineprüfung nicht entsprechend berücksichtigt wird);
b) für Verzögerungen und Störungen aufgrund von notwendigen Wartungs- oder Verbesserungsarbeiten sowie aufgrund von Systemausfällen oder anderen Ereignissen, die Ukash nicht zu vertreten hat.
8.8 Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Endkunden ausgeschlossen.
8.9 Die vorgenannten Ziffern gelten für den Aufwendungsersatz anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung entsprechend.
9. Abschließende Regelungen
9.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Endkunden und Ukash gilt deutsches Recht.
9.2 Ukash behält sich vor, Dritte zur Erfüllung seiner aus den Verträgen mit den Endkunden resultierenden Pflichten einzuschalten.
9.3 Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass durch ihr Vertragsverhältnis keine Rechte Dritter begründet werden; insbesondere handelt es sich bei diesem Vertrag nicht um einen Vertrag zu Gunsten Dritter oder einen Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter.
9.4 Ist oder wird eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder sind oder werden diese AGB unvollständig, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke soll eine Bestimmung Anwendung finden, die demjenigen Ergebnis am nächsten kommt, das die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit bedacht hätten.
9.5 Unterlässt es eine Vertragspartei, eine Regelung dieser AGB durchzusetzen, so ist dies nicht als Verzicht auf diese Regelung anzusehen. Demgemäß steht es der unterlassenden Vertragspartei insbesondere frei, auch im Falle eines späteren Verstoßes gegen eine Regelung dieses Vertrages deren Einhaltung bzw. Abhilfe zu verlangen.